Der Fall Polanski

Wie die Tagesschau vermeldet, hat die Schweiz den US-Regisseur Romans Polanski heute aus seinem Hausarrest entlassen und den Auslieferungsanstrag der USA abgelehnt. Ob das nu richtig oder falsch ist – der Fall ist insgesamt sehr verwirrend.

Es gibt Fakten, die sogar von Polanski bestätigt sind. 1977 soll er sich an einer damals 13-jährigen vergangen und das auch zu gegeben haben. Zeitweise saß er im Gefängnis, hat sich aber vor Verkündung des Strafmaßes abgesetzt. Polanski gilt seither in den USA als flüchtig, bei einer Wiedereinreise ist eine Verhaftung wahrscheinlich.

Soweit scheint noch alles klar zu sein. Dann passiert lange nichts, 1997 gibt es einen zivilrechtlichen Prozess, dieser endet mit einem Vergleich mit dem Opfer. 2005 erwirkt ein US-Richter einen internationalen Haftbefehl, Polanksi besitzt seit 1976 auch die französische Staatsbürgerschaft und wird von Frankreich nicht ausgeliefert. Seit 1997 fordert das Opfer die Einstellung des Verfahrens, so auch 2008. Die psychische Belastung durch immer wieder veröffentliche Details sei sehr hoch. Im April war das Opfer mit einem Antrag gescheitert, die Anklage gegen Polanksi fallen zu lassen.

Soweit, so gut. Natürlich müssen Straftaten grundsätzlich geahndet werden. Allerdings stellen sich mir hier zwei Fragen. Erstens: Ist der Wunsch des Opfers nach Ruhe und Frieden in diesem speziellen Fall, der sich nun schon so lange hinzieht, nicht höher zu bewerten als die Strafverfolgung? Und wenn die US-Behörden so daran interessiert sind Polanski vor ein Gericht zu stellen, warum haben sie dann nicht mit den schweizer Behörden kooperiert? Die haben den Auslieferungsantrag nämlich unter anderem mit der Begründung abgelehnt, dass auf Grund der verweigerten Akteneinsicht des US-Gerichts einige Fakten nicht eindeutig seien.

Mir unverständlich. Wenn ich so epicht darauf bin den Mann vor Gericht zu stellen, dann tue ich doch alles machbare um seiner habhaft zu werden. Wenn ich das nicht tue, dann muss ich mir die Frage gefallen lassen, „warum nicht?“.

Keine Frage, Roman Polanski hat für seine Tat gerade zu stehen. Und auch das wäre ein Weg, damit das Opfer endlich Ruhe findet und dieses Verfahren beendet wird. Auch wenn es bedeutet, dass der um den Film verdiente Regisseur im Gefängnis landet. Aber das Recht gilt für jeden. Ob Strassenkehrer oder Starregisseur.

Etwas seltsam ist das Ganze aber schon.

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