Identifikationsnummer

Wie viele habe auch ich in den letzten Tagen eine neue Steuernummer per Post zugeteilt bekommen. Sogar mit korrekten Angaben. 🙂 Mir stellte sich nun die Frage, wie es sich mit meiner Freiberuflichkeit verhält, ein Blick auf die Rückseite indes klärte den Sachverhalt sofort – und unbefriedigend.

Wirtschaftlich Tätige (z. B. Unternehmer und Unternehmerinnen)

Für wirtschaftlich Tätige wird nach § 139c AO künftig noch eine Wirtschafts- Identifikationsnummer vergeben werden. Einzelkaufleute und Freiberufler werden also neben ihrer Identifikationsnummer eine Wirtschafts- Identifikationsnummer erhalten. Bis zu deren Einführung verwenden Sie bitte für betriebliche Steuern (z.B. Umsatzsteuer, Gewerbeteuer) weiterhin die Steuernummer.

Wie bekloppt ist das denn? Irgendwie wiehert da der Amtsschimmel doch wieder megalaut über den Tresen. Grundsätzlich finde ich es ja gut, dass man dieses Hin und Her mit den Steuernummern bei Umzug und ähnlichem verringern möchte. Aber irgendwie ist das nicht durchdacht. Zum einen hätte man das doch über die Sozialversicherungsnummer regeln können, denn die bleibt einem auch sein Leben lang erhalten. Und bei Einzelkaufleuten und Freiberuflern eine weitere Nummer einzuführen ist auch suboptimal, denn warum bitte schön kann man eine wirtschaftliche Tätigkeit in solchen Fällen nicht einfach auf die bestehende Nummer zubuchen, wie das jetzt doch auch der Fall ist?

Irgendwie ist das alles sehr undurchsichtig aus der Sicht eines Otto-Normalbürgers.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert