Schilda, Teil 3

Es tut mir ja leid, wenn dieser Eintrag ein weiterer „Schuss“ gegen unsere Hamburger Nachbarn ist, aber langsam habe ich den Verdacht, dass in der Hansestadt die Uhren gänzlich anders gehen als im Rest der Welt.


Ein Mörder bleibt auf freiem Fuss. Und zwar ein verurteilter Mörder. Der Bundesgerichtshof hat den Marrokaner Motassadeq wegen Beihilfe zum Mord in 246 Fällen verurteilt. Man hat ihm damit eine Mitschuld an den Ereignissen vom 111. September 2001 gegeben. Soweit so gut.

Nun geht der normal denkende Mensch eigentlich davon aus, dass ein so schwer verurteilter Mensch gesiebte Luft atmen darf, auch wenn das endgültige Strafmaß noch offen ist. Denn das Fluchtgefahr besteht liegt wohl nahe. Verständlicherweise. Aber nein. Das Oberlandesgericht Hamburg sieht dass anders. Dort weigert man sich nämlich, den Marrokaner in Gewahrsam zu nehmen. Begründung? Wenn man das nun so genau wüsste. Aus dem Bericht auf tagesschau.de geht das nicht wirklich hervor. Lediglich steht dort zu lesen, dass das OLG Hamburg 2005 Moassadeq wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu sieben Jahren Haft verurteilt hatte.

Woraus sich für mich ein weiteres Mal die Frage ergibt, wieso läuft dieser Mensch dann frei herum? Schließlich war das keine Bewährungsstrafe. Für mein Rechtsempfinden läuft hier irgendetwas krumm. Aber vielleicht kann mich ja mal einer aufklären.

Und damit das jetzt keiner missversteht: ich mag Hamburg. Aber was die Gerichte da teilweise verzapfen erregt in mir Unverständnis.

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