„Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand“, so heißt es landläufig. Schaut man sich die Entscheidungen einiger Gerichte an, so fragt man sich hin und wieder, ob die Richter einen schlechten Tag hatten. Aber es gibt auch Fälle, in denen die Vernunft siegt.
Im Oktober 2008 durfte sich das Landgericht Potsdam mit einer Frage auseinander setzen, in der es um die kommerzielle Verwendung von Fotos ging, die in einem durch die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten betreuten Park entstanden. Der Zutritt ist ausdrücklich erlaubt, das kommerzielle Fotografieren verboten, so die Parkordnung. In dieser ersten Instanz hatte die Stiftung auch Recht bekommen, diese Entscheidung ging auch quer durch die Branche.
Das Brandenburgische Oberlandesgericht hob diese Entscheidung nun auf. Meiner Meinung nach hat da ein Jurist auch tatsächlich mal mitgedacht und nicht einfach nur die Parkordnung gelesen. Laut der aktuellen Entscheidung dürfen fremde Gebäude fotografiert werden. Entgegen dem Recht am eigenen Bild bei Personen gibt es dieses bei Gebäuden nicht. Wenn der Eigentümer eines Gebäudes das Fotografieren nicht wünsche, so müsse er den Zutritt verbieten und sonstige Maßnahmen ergreifen, um das Objekt vor Ablichtung zu schützen. Im vorliegenden Fall würde dies aber letztlich dem Auftrag der Stiftung widersprechen, den sie von den Ländern Berlin und Brandenburg hat. Nämlich die Anlagen zu pflegen, bewahren und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Die Richter des OLG sprachen den Fotografen ausdrücklich auch das Recht zu, wirtschaftlichen Nutzen aus den eigenen Arbeiten zu ziehen. Sonst könne man nur noch in den eigenen vier Wänden und auf hoher See risikofrei fotografieren. (Wobei auch das schief gehen kann). Also insgesamt gute Nachrichten für die Fotografenschaft.
(Az. – 5 U 12/09, 5 U 3/09 und 5 U 14/09).
Wenn es nach mir geht, wüsste ich schon die nächsten zwei Projekte ;-)