20 Euro geistern zur Zeit durch die Medien und durch die Gänge der Bundesanstalt für Arbeit. Denn wie jeder inzwischen weiß wurden die bei Hartz IV-Empfängern mit Kindern zuviel ausbezahlt, weil man für den Januar schlicht weg das gestiegene Kindergeld vergessen hatte. Und das wird natürlich auf das ALG II angerechnet.
Auf den ersten Blick scheint die Sache klar, aber wie auf tagesschau.de zu lesen ist, könnte die Sache knifflig werden. Denn es gibt gute Argumente auch rechtlicher Seits, die eine Rückforderung für die Bundesagentur zumindest teuer machen könnte und damit letztlich natürlich für den Steuerzahler. Eventuell sogar teurer als die 20 Euro.
Denn überlegen wir mal, was jetzt passiert. In der Agentur müssen die Bescheide erneut geprüft werden, dort wo man glaubt einen Rückforderungsanspruch zu haben müssen die Bescheide gedruckt und verschickt werden. Als dann legt der Betroffene Einspruch ein, der Einspruch muss geprüft werden, ggf. wird er abgelehnt. Wieder Schreiben fertigmachen und verschicken. Nun fühlt sich der Betroffene aber im Recht und geht vor das Sozialgericht – und gewinnt.
Ein Aufwand, ein teurer Aufwand wegen 20 Euro, wegen eines Fehlers den die Agentur verbockt hat. Ich denke unter unternehmerischen Aspekten ein Grund den Vorgang unter „dummgleaufen“ abzuhaken, denn dem Geld hinterher zu rennen kostet letztlich mehr als es einbringt. Aber ich möchte wetten, das funktioniert hier nicht. Auch wenn es dem gesunden Menschenverstand nach richtig wäre. Und erst recht wenn man bedenkt, dass man sich in der BA bereits damit beschäftigt, wie man das Geld zurück holen könnte. Die Kosten entstehen also bereits.
Ich bin gespannt. Möchte jemand ne Tüte Chips?
Sehe ich ganz genauso.
doch für genau solche Fälle haben wir doch den „Entbürokratisierungsminister Stoiber“ in Brüssel sitzen, oder?
Nun ja, der schaukelt sich vermutlich…. ach lassen wir das! :wall:
Hm, er ist also so aktiv, dass ich ihn glatt vergessen habe? 😎