Bohlen: Ey, Du Polizist….

Schlechtes Benehmen wird belohnt. So jedenfalls muß man wohl das Urteil des Hamburger Landgerichtes werten, das heute im Fall Bohlen gefällt wurde. Dieter Bohlen stand vor Gericht, weil er mit einem Strafzettel wegen Falschparkens im vergangenen Jahr nicht einverstanden war und vor Ort einen Polizisten duzte. Das ist natürlich nicht erlaubt und so wurde gegen Bohlen Anzeige erstattet. Der Fall ging vor das Landgericht Hamburg, wo heute entschieden wurde. Interessanterweise für Bohlen.

Der Richter war der Meinung, es würde sich um eine typische Verhaltensweise von Bohlen handeln, die man auch in den Medien verfolgen könnte und verwies auf mildernde Umstände. Anders als Promibonus kann man das sicher nicht bezeichnen, denn wenn unsereins das tut, dann darf man sicherliche damit rechnen, nicht so einfach davon zu kommen.

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