Kopf unter die Mütze!

Nein, nicht in der Art der Bankräuber wie der Titel vielleicht vermuten läßt. Und es ist auch keine Mütze im herkömmlichen Sinne gemeint. Wir Motorradfahrer bezeichnen auch einen Helm als „Mütze“.

Und genau unter einen solchen gehört seit dem 21.12.05 auch der Kopf der ATV- und Quad-Fahrer, was sich allerdings wohl noch nicht herum gesprochen hat. Die Regelung gilt für alle ogn. drei- und vierrädrigen Fahrzeuge, die bauartbedingt schneller als 20 km/h fahren können. Für Mitfahrer gilt das selbstverfreilich auch.

Auch wenn das manchen Fahrer ärgern mag, diese „Freiheit“ zu verlieren. Der Sinn liegt zweifelsohne auf der Hand. Quads und Co. sind in Unfallsituationen nicht sicherer als Motorräder, Gurte wie beim Auto gibt es nicht oder nur in Ausnahmefällen. Kopfverletzungen bleiben dann nicht aus. Ergo „Mütze“ auf den Kopf.

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