Killerspielverbot im Bundesrat

Die Bayern meinen das tatsächlich ernst. Wie ich schon schrieb wird angestrebt, so genannte „Killerspiele“ zu verbieten. Wenn ich diesbezüglich an die Kompetenzen unserer Politiker denke, dann sträuben sich mir schon die Nackenhaare.

Nach wie vor kann es nicht Sinn der Sache sein, sich mit dem Verbot solcher Spiele aus der Affäre zu ziehen. Nicht die Symptome müssen bekämpft werden, sondern deren Ursachen. Hier sind nun einmal insbesondere die Eltern/Erziehungsberechtigten gefordert, sich mit der Thematik auseinander zu setzen. Wenn sie es nicht können, sei es aus rein technischen Gründen, dann ist Hilfe von Aussen unerlässlich.

Wenn ein Jugendlicher wirklich ein „Killerspiel“ zum Anlass für einen Amoklauf nimmt, dann muss es im Vorfeld schon Probleme gegeben haben. Denn ein Spiel alleine dürfte als Ursache wohl genauso wenig in Frage kommen wie ein entsprechender Film. Beides sind allenfalls Teile eines Puzzles.

Zudem wird es dann auch spannend, welche Spiele in diese fragliche Rubrik fallen und damit verboten werden. Wer soll denn überhaupt die erforderlichen Regularien festlegen? Wer soll das Verbot nachher überwachen und durchsetzen? Zu befürchten steht, dass die Jugendlichen, gegen die sich dieses Verbot in erster Linie richtet, in zweifacher Weise kriminalisiert werden. Bei realistischer Betrachtung werden die sich diese Spiele dann nicht mehr im Laden kaufen, sondern auf illegale Weise beschaffen um sie dann trotz Verbot zu spielen.

Ob das Sinn der Sache ist darf bezweifelt werden. Sicherlich mag es dann Musterverfahren geben, die einige potenzielle Spieler abschrecken werden, aber im Kern der Sache scheint dieses Vorgehen doch am eigentlichen Ziel, nämlich die Bereitschaft zur Gewalt einzugrenzen, vorbei zu gehen. Zumal damit gerechnet werden darf, dass sich dieses Verbot schwieriger überwachen werden lässt, als wenn man mit dem Thema in Form von offensiver Aufklärung und Auseinandersetzung umgehen würde.

Andernfalls könnte man auch die Frage stellen, warum die eine oder andere Partei in diesem Staat nicht verboten wird. Die Antwort der Verbotsgegner lautet dann immer: „Etwas Verbotenes lebt im Verborgenen und ist damit schwerer zu überwachen.“ Der Aussage als solches kann man durchaus zustimmen, von daher darf die Frage gestellt werden, warum etwas verbieten anstatt sich damit auseinander zu setzen?

2 Kommentare

  1. moin,

    erstmal ein frohes Neues Christian!
    Jaja so ist das nunmal in diesem unserem Lande! Die wahre Motivation dieser Aktion wird sich uns wohl nicht so richtig erschliessen. Ein Verdacht aber drängt sich auf: reines Ablenkungsmanäöver. In Bayern haben die genug Scheisse am Laufen, da müssen sie auf anderen „Kriegsschauplätzen“ zeigen, dass sie noch was tun können…
    Man nennt das glaub ich: blinder Aktionismus…

    ME

  2. Halli Michael,

    auch Dir ein frohes Neues! Auf Dich woltle ich eh nochmal zukommen wegen zweier Dinge, aber das mache ich nachher per Mail 😉

    In der Tat, im südlichen Freistaate ist derzeit innenpolitisch einiges am Kochen und so kann man diese Aktion quasi als „aussenpolitisches“ Ablenkungsmanöver sehen. Wobei ich trotzdem hoffe, dass es ein Manöver bleibt und nicht eines Tages in unsere Rechtsprechung einfliesst. Denn langsam aber sicher bewegen wir uns hier auf amerikanische Verhältnisse zu: eigenverantwortliches Denken wird einem abgenommen. Und ob man das will – nun, das mag jeder für sich entscheiden 😉

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